Private Notfallvermittlung von Haustieren

Ausnahmen der Meldepflicht bei Tiervermittlungen

31.10.2018 um 11:45 (Letztes Update: 09.02.2022)

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Aufgrund der zahlreichen vergangenen Gesetzesänderungen in Österreich, wird nach wie vor sehr oft die Frage an uns gerichtet, ob man denn für jeden Tierbereich bei der zuständigen Behörde eine Zucht anmelden muss. Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig „Nein“, unter der Voraussetzung dass der Tierbereich von der Meldepflicht ausgenommen ist und der Verkauf nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt.

Frau küsst ihr Pferd

Tieranzeigen.at berücksichtigt die gesetzlichen Ausnahmen der Meldepflicht seit Bestehen und ist auch bemüht, unseren Inserenten hier keine unnötigen Steine in den Weg zu legen, auch wenn der damit verbundene Aufwand für uns als Plattformbetreiber dadurch nicht gerade weniger geworden ist.

Das Verbot von Pferdevermittlungen durch Privatpersonen, wurde bereits Ende Mai 2017 durch einstimmigen Beschluss des Vollzugsbeirates (§42a TSchG) aufgehoben, was natürlich ebenso von uns berücksichtigt wird.

Welche Tiere sind von der behördlichen Meldepflicht ausgenommen? (Stand 07/2020)


Hinweis: Die Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es bereits seit März 2016
Mitte 2017 wurde einige Tierbereiche im Bereich der Bauernhoftiere hinzugefügt.
(70. Verordnung, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2016/70).

Bauernhoftiere (*1), Zierfische, Kleintiere (*2), Vögel (*3), Wirbellose, Pferde
(*1): Eingeschränkt auf Geflügel, Alpakas, Lamas, Rinder, Schafe, Schalenwild, Strauße, Schweine, Ziegen
(*2): Eingeschränkt auf Chinchillas, Gerbils, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten
(*3): Eingeschränkt auf Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvögel, Reisfink, Zebrafink, Japanisches Mövchen

Voraussetzung: wenn der Verkauf nicht regelmäßig & nicht mit Gewinn erfolgt!

Sicherheit für Mensch & Tier, als auch die Einhaltung der länderspezifischen Tierschutzgesetze, wird für Tieranzeigen.at stets an oberster Stelle stehen.

Sicherheit für Mensch und Tier

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unseren verpflichtenden Identitätscheck, welcher zusätzlich im Falle von Haustiervermittlungen (unabhängig vom Tierbereich) einmalig, bei der Erstaufgabe einer Anzeige von uns verlangt wird, sofern der Inserent bei keiner Behörde gemeldet ist (Bsp.: Tiervermittlung in einem nicht meldepflichtigen Tierbereich).

Artikel Empfehlung: Neues Tierschutzgesetz 2017: Häufig gestellte Fragen

Links:
www.ris.bka.gv.at (Offizielles Bundesgesetzblatt, 70. Verordnung)
www.ris.bka.gv.at (2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 3)
Zuletzt geändert am/um: 09.02.2022 um 09:50

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